Die Betreuungskräfte sind Frauen und Männer zwischen 25-65 Jahre.
Wir arbeiten zusammen mit polnischen Agenturen, die die Erlaubnis
besitzen, die Betreuungskräfte nach Deutschland zu entsenden. Für die
Mitarbeiter muss die polnische Agentur eine spezielle Erlaubnis, so
genannte Bescheinigung A1, von der zuständigen Sozialbehörde
beantragen. Die polnischen Pflegekräfte sind
sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig in vollem Umfang,
weil sie in polnischen Unternehmen angestellt sind.
Neben den angestellten Pflegekräften, vermitteln wir auch die
Pflegekräfte, die auf selbständiger Basis arbeiten und dadurch auch im
Sozialversicherungssystem verbleiben.
Wir wollen Ihnen ein sicheres Gefühl geben; deshalb arbeiten unsere
Betreuungshilfen ausschließlich im legalen Arbeitsverhältnis und
sprechen deutsch.