Die Betreuungskräfte sind Frauen und Männer zwischen 25-65 Jahre.

Wir arbeiten zusammen mit polnischen Agenturen, die die Erlaubnis besitzen, die Betreuungskräfte nach Deutschland zu entsenden. Für die Mitarbeiter muss die polnische Agentur eine spezielle Erlaubnis, so genannte Bescheinigung A1, von der zuständigen Sozialbehörde beantragen. Die polnischen Pflegekräfte sind sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig in vollem Umfang, weil sie in polnischen Unternehmen angestellt sind.

Neben den angestellten Pflegekräften, vermitteln wir auch die Pflegekräfte, die auf selbständiger Basis arbeiten und dadurch auch im Sozialversicherungssystem verbleiben.

Wir wollen Ihnen ein sicheres Gefühl geben; deshalb arbeiten unsere Betreuungshilfen ausschließlich im legalen Arbeitsverhältnis und sprechen deutsch.